
Zu den Kriterien gehören:
- Ein überdurchschnittlicher Buchungserfolg
- Keine Buchungsabsagen
- Positives Gästefeedback
Die Verleihung findet alljährlich zu Beginn des Jahres statt. Steht fest, dass ein Gastgeber es zu einem Top Host geschafft hat, zeichnen wir diesen mit einer Urkunde aus markieren alle Unterkünfte des Gastgebers mit dem Vermerk, dass es sich um einen Top Host handelt. So können sich unsere Gäste daran orientieren und sich sicher sein, dass sie hier besonders gut aufgehoben sind.
*Direkt zu den Kriterien und Nutzungsbedingungen für den Erhalt und die Nutzung des Top-Host-Labels

Top Host-Auszeichnung
überdurchschnittlicher Buchungserfolg, keine Buchungsabsagen, positives GästefeedbackDas sagen unsere Top Hosts 2023
Ein Blick auf die Top-Unterkünfte unserer Gastgeber
Kriterien und Nutzungsbedingungen für den Erhalt und die Nutzung des Top-Host-Labels
Das Top Host-Label erhalten alljährlich Vermieterinnen und Vermieter sowie deren Ferienunterkünfte, die im Vorjahr eine überdurchschnittlich gute Performance hingelegt haben. Wir informieren hier im Detail über die Kriterien und die Nutzungsbedingungen.
- Das Top Host-Label wird von der e-domizil AG, Binzstraße 38, 8045 Zürich in Zusammenarbeit mit der e-domizil Gmbh, Peter-Müller-Str. 10, 40468 Düsseldorf ausschließlich an ausgewählte Vermieterinnen und Vermieter der e-domizil AG verliehen.
- Ausgezeichnet wird der Vermieter/die Vermieterin als Person/Unternehmen sowie alle über den zugehörigen Vermieter-Account vermieteten Ferienunterkünfte.
- Das Top-Host-Label wird nicht aufgrund einer bloßen Selbsteinschätzung oder Selbstauskunft der Vermieterin/des Vermieters vergeben.
- Bezüglich der sachlichen Voraussetzung für die Verleihung des Labels erfolgt die Überprüfung durch die e-domizil AG und e-domizil GmbH.
- Zu den wesentlichen Kriterien gehören ein überdurchschnittlich hoher Buchungserfolg, keine berechtigen Kunden-Reklamationen/Kundenbeschwerden und keine berechtigten negativen Kundenbewertungen im Vorjahr.
- Die Verleihung des Labels erfolgt jeweils für ein Jahr, was entsprechend mit einer Jahreszahl auf dem verliehenen Label kenntlich gemacht wird.
- Jährlich erfolgt eine Neu-Ermittlung der für einen Jahrgang als Top Hosts infrage kommenden Vermieter. Ein Anspruch, die Auszeichnung basierend auf einer Verleihung aus den Vorjahren zu behalten, besteht nicht.
- Die ausgezeichneten Vermieterinnen und Vermieter dürfen selbst mit der Auszeichnung bzw. dem zugesandten Label/der zugesandten Urkunde werben. Eine Vervielfältigung von Urkunde, Badge usw. Ist nicht zulässig.
- Wenn Urkunde, Badge oder andere im Rahmen der Auszeichnung zugesandte Materialien an oder in einem Ferienhaus/einer Ferienwohnung angebracht werden, so muss diese Ferienunterkunft über den als Top Host ausgezeichneten Vermieter-Account bei der e-domizil AG buchbar sein.
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